Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ) ist ein Begriff, der in der modernen Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung gewinnt. Durch sie erhalten Unternehmen die Flexibilität, auf wechselnde Marktanforderungen und Ressourcenbedürfnisse zu reagieren. Sie können so qualifizierte Arbeitskräfte auf zeitlich begrenzter Basis einzusetzen, ohne sie dauerhaft anstellen zu müssen. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Arbeitnehmerüberlassung.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, beschreibt eine Form des Arbeitsverhältnisses, bei der ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber, dem Verleiher, an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, überlassen wird.
Der Verleiher ist in der Regel ein Zeitarbeitsunternehmen, das Arbeitnehmer an verschiedene Unternehmen verleiht. Diese erledigen dort temporär bestimmte Aufgaben und Projekte. Ein Arbeitsvertrag besteht bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer. Gleichzeitig erhält der Entleiher die Weisungsbefugnis über die Arbeitnehmer – damit wird er faktisch für die Dauer der Überlassung deren Arbeitgeber.
Die wichtigsten Begriffe im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung im Überblick:
- Arbeitnehmer: Person, die auf Basis eines Arbeitsvertrags mit dem Verleiher temporär an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) überlassen wird, um dort bestimmte Aufgaben zu erledigen.
- Verleiher: Das Unternehmen – oft ein Zeitarbeitsunternehmen – der Arbeitnehmer an andere Unternehmen (Entleiher) überlässt.
- Entleiher: Der Betrieb, an den der Arbeitnehmer zeitweise überlassen wird.
Die gesetzliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassung ist sowohl für den Verleiher als auch für den Entleiher und den Arbeitnehmer von Bedeutung. Alle Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind klar definiert – bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Gesetzliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Hauptbestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt, welches den rechtlichen Rahmen für die Zeitarbeit in Deutschland schafft. Neben dem AÜG gibt es zwar weitere relevante gesetzliche Vorschriften und Verordnungen, der Fokus liegt aber auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Überlassung von Arbeitnehmern von einem Verleiher an einen Entleiher. Es zielt darauf ab, die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten.
Die wichtigsten allgemeinen Punkte des AÜG im Überblick:
- Erlaubnispflicht: Unternehmen, die Arbeitnehmer überlassen wollen, benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass das Zeitarbeitsunternehmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und die Rechte der Arbeitnehmer achtet.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer müssen in Bezug auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen – dazu zählt auch das Entgelt, Stichwort Equal Pay – den fest angestellten Mitarbeitern des Entleihers gleichgestellt werden.
- Höchstüberlassungsdauer: Die Dauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher ist gesetzlich seit April 2017 auf 18 Monate begrenzt.
- Betriebsrat: Der Betriebsrat des Entleihers hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung von Leiharbeit – er muss über die Arbeitnehmerüberlassung informiert werden.
Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Konkret bedeuten diese Regeln klare Pflichten und Rechte für alle Beteiligten.
Für Arbeitnehmer:
- Gleichbehandlungsprinzip: Wie im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt, haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Festangestellte.
- Arbeitszeiten und Pausen: Die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten gelten auch für Leiharbeitnehmer.
- Urlaubsanspruch: Leiharbeitnehmer haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie fest angestellte Mitarbeiter.
- Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer genießen einen Kündigungsschutz gemäß den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Für Arbeitgeber (Verleiher und Entleiher):
- Erlaubnispflicht: Wie bereits erwähnt, benötigen Verleiher eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur Überlassung von Arbeitnehmern.
- Informationspflicht: Der Entleiher ist verpflichtet, den Betriebsrat über die Überlassung von Arbeitnehmern zu informieren.
- Haftung: Der Verleiher haftet für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, während der Entleiher die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Leiharbeitnehmer am Arbeitsplatz trägt.
Was ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen für die Überlassung eines Arbeitnehmers von einem Verleiher an einen Entleiher festlegt. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien klar definiert, einschließlich der Verantwortlichkeiten des Verleihers, des Entleihers und des Arbeitnehmers.
Hier sind einige wichtige Punkte, die in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag behandelt werden:
- Dauer der Überlassung
- Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten und Pausen
- Aufgabenbereich und Verantwortlichkeiten
- Vergütung, etwa Stundensatz oder Gehalt, auch mögliche Zuschläge
- Beendigung der Überlassung
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist das zentrale Dokument im gesamten Prozess der Arbeitnehmerüberlassung – er muss rechtlich sauber sein und alle relevanten Inhalte dokumentieren.
Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich schnell an veränderte Arbeitsanforderungen anzupassen, ohne langfristige Verpflichtungen in Form von Festanstellungen einzugehen.
Das kann, muss aber nicht, auch zu Kosteneinsparungen führen – besonders dann, wenn bei verschiedenen Arbeiten oder Projekten die Arbeitsauslastung sehr variabel ist. Durch die Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen zudem auf spezialisierte Kompetenzen zugreifen, die intern womöglich gar nicht erst nicht vorhanden sind. Der Recruiting-Prozess ist vereinfacht, da der Verleiher die meisten administrativen Aufgaben übernimmt.
Aus Sicht der Arbeitnehmer liegen die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung in der Chance, Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen zu sammeln und ihr berufliches Netzwerk zu erweitern, was ihre berufliche Weiterentwicklung fördern kann.
Was ist eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
Eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen überlässt, ohne die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu besitzen. In solchen Fällen wird das Verhältnis oft als Werkvertrag oder Dienstvertrag getarnt, um die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung zu umgehen – was selbstverständlich rechtswidrig ist.
Die Folge sind ernsthafte rechtliche Konsequenzen für alle beteiligten Parteien haben. Unternehmen drohen bei Verstößen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1a AÜG Strafen bis zu 30.000 Euro.
Die Unterscheidung zwischen einer legitimen Arbeitnehmerüberlassung und einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ist allerdings oft komplex und erfordert eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags und der tatsächlichen Arbeitspraxis.
In einem Fall der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung kann das Arbeitsgericht entscheiden, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer besteht. In der Folge müssen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern nachgezahlt werden – und es wird möglicherweise das beschriebene Bußgeld fällig.
Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Der Hauptunterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag liegt in der Art der Beziehung: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer von einem Unternehmen an ein anderes ausgeliehen, wobei der Fokus auf der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers liegt.
Im Gegensatz dazu zielt ein Werkvertrag auf ein spezifisches Ergebnis oder Werk ab, wie der Name bereits verrät. Der Auftragnehmer ist hier für die Erreichung des Ergebnisses verantwortlich – ganz unabhängig davon, wer die Arbeit ausführt.
Kündigung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags
Die Kündigung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags kann durch den Verleiher, den Entleiher oder den Arbeitnehmer erfolgen, wobei die Kündigungsgründe und -fristen im Vertrag festgelegt sein sollten.
Ansonsten gilt, was bei jedem Vertrag gilt: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, zudem müssen sämtliche gesetzlichen sowie vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden.