Das Sabbatical erfreut sich bei Arbeitnehmenden zunehmend an Beliebtheit. Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist ein beliebter werdendes Arbeitszeitmodell. Bei diesem Modell nehmen sich Arbeitende eine Auszeit vom Berufsalltag, um neue Kraft zu tanken und mit aufgeladenen Batterien und frischen Ideen an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Inhaltsverzeichnis
Für ein Sabbatical gibt es mehrere Modelle, um den jeweiligen Anforderungen der Arbeitnehmenden gerecht werden zu können. Auch aufseiten der Arbeitgebenden steigt die Bereitschaft, den Angestellten eine zeitlich befristete Auszeit zu gewähren. Das steigert nicht zuletzt das Ansehen des Unternehmens, da hierbei sichtlich das Wohlbefinden der Mitarbeitenden im Vordergrund steht. Es gibt jedoch einige Dinge, die es im Zusammenhang mit Sabbaticals zu beachten gilt.
Gründe für ein Sabbatical
Mögliche Gründe für ein Sabbatical sind vielfältig: Viele Arbeitnehmende wünschen sich mehr Zeit für die Familie oder haben den Wunsch, sich weiterzubilden. Andere wiederum nutzen die Zeit für eine lange Reise oder schlicht und einfach, um den inneren Akku wieder aufzuladen. In den meisten Fällen ist es eine Kombination aus mehreren Gründen. Laut folgender Xing Umfrage hat fast jeder zehnte Arbeitnehmende bereits ein Sabbatical genommen oder Interesse daran.
Die gesetzliche Grundlage für ein Sabbatical stellt das Teilzeit- und Befristungsgesetz dar, kurz: TzBfG. Es regelt die flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Die Ausgestaltung ist variabel. Mehrere Modelle haben sich herauskristallisiert, wie sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf eine Auszeit verständigen können. Vorab sollten sich beide Seiten mit verschiedenen Fragen beschäftigen.
Was genau ist ein Sabbatical?
Die Ursprünge gehen auf die Bibel zurück. Dort heißt es, dass alle sieben Jahre die Felder und Weinberge brach liegen sollen. Unter einem Sabbatical versteht man heute eine befristete Auszeit, die normalerweise zwischen drei Wochen und einem Jahr dauert.
Die Arbeitnehmenden stehen in diesem Zeitraum in keiner Weise zur Verfügung. Es hat also nicht mit ortsunabhängigem Arbeiten zu tun. Nach dem Sabbatical besteht normalerweise der Anspruch, wieder an denselben Arbeitsplatz zurückzukehren. Das Sabbatical ist im Prinzip ein freiwillig gewährter unbezahlter Urlaub.
Anspruch auf ein Sabbatjahr
Arbeitnehmende haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Lehrer*innen, Beamt*innen und Angestellte im Öffentlichen Dienst ist diese Form des Sonderurlaubs mit einer Dauer von bis zu einem Jahr gesetzlich geregelt. Sofern der Arbeitgebende einverstanden ist, können Arbeitnehmende prinzipiell sogar mehrere Sabbaticals nehmen.
Bei den Berufsgruppen mit gesetzlich geregelten Sabbaticals funktioniert es normalerweise so: Zwei bis sechs Jahre vor Antritt des Sabbaticals melden die Interessenten das Sabbatjahr an. Zur finanziellen Absicherung des Sabbaticals behält der Dienstherr je nach Vorlauf ein Siebtel bis zu einem Drittel der Besoldung ein und überführt den Betrag auf ein Konto. Dieses wird dann für die Bezahlung während des Sabbaticals herangezogen.
Vertragliche Regeln beim Sabbatical
Der Zeitraum des Ansparens sowie das eigentliche Sabbatical sollten in einem Zusatzvertrag schriftlich geregelt sein. Mögliche Sonderfälle wie Krankheit oder Insolvenz des Unternehmens sollten dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit einem dann vielleicht veränderten Aufgabenbereich.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die Versicherungen. Die Vereinbarung sollte derart gestaltet sein, dass der Versicherungsschutz für Arbeitnehmende in der Auszeit erhalten bleibt. Denn wenn eine unbezahlte Freistellung länger als vier Wochen dauert, verfällt der Schutz durch die Sozialversicherungen. Ein denkbarer Weg könnte darin bestehen, während des Sabbaticals einen Tag pro Monat als bezahlten Urlaub einzurichten.
Wenn im Sabbatical eine Entgeltfortzahlung besteht, etwa weil Arbeitnehmende dafür ein Guthaben angespart haben, dann bleiben sie im Sabbatical sozialversichert. Das gilt auch für unbezahlten Urlaub, der nicht länger als einen Monat dauert. In diesem Fall kommt die Nachversicherungsfrist zum Tragen, die für einen Monat ab Stilllegung des Arbeitsvertrags gilt.
Im Interesse des Unternehmens sollte im Vertrag zum Sabbatical auch eine Wettbewerbsklausel verankert sein. Die verbietet es Arbeitnehmenden, während des Sabbatzeitraums für die Konkurrenz zu arbeiten.
Kündigung während des Sabbaticals
Ein Kündigungsschutz während des Sabbaticals besteht nicht. In der Auszeit sind verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen jederzeit möglich. Andererseits ist eine verhaltensbedingte Kündigung im Sabbatical ziemlich unwahrscheinlich. Schließlich haben abwesende Arbeitnehmende kaum Gelegenheit, etwas falsch zu machen.
Da sie ebenfalls im Sabbatical kein Gehalt beziehen oder dieses bereits im Voraus angespart wurde, entfällt auch die Einsparung einer Arbeitsstelle als Grund für eine Kündigung. Umgekehrt funktioniert es allerdings auch: Während eines Sabbaticals können Arbeitnehmende jederzeit kündigen.
Sabbatical aus Arbeitgebersicht
Aus der Sicht der Arbeitgebenden hat ein Sabbatical positive und negative Aspekte. Regenerierte und erholte Menschen sind positiver, produktiver und leistungsfähiger als ermüdete im Dauerstress. Reisen bildet: Der Blick über den sprichwörtlichen Tellerrand kann zu neuen Einblicken und Ideen führen.
Wer seinen Angestellten ein Sabbatical ermöglicht, kann danach mit Loyalität rechnen und Fluktuationen und den Abfluss von Wissen verhindern. Auch dem Ruf des Unternehmens kommt es zugute: Bereits das Angebot eines Sabbaticals steigert die Arbeitgebenden-Attraktivität. Gerade für jüngere Arbeitssuchende kann das ein wichtiges Kriterium sein.
Auf der anderen Seite müssen Arbeitgebende mit der Fehlzeit umgehen. Kolleg*innen müssen die Arbeit der Arbeitnehmenden im Sabbatical übernehmen, eine befristete Aushilfe muss gefunden werden, oder die Arbeit bleibt schlichtweg liegen. Kolleg*innen, die vielleicht nicht die Möglichkeit eines Sabbaticals haben, könnten neidisch oder missgünstig reagieren. Und womöglich befindet sich dringend benötigtes Fachwissen gerade im Urlaub. Gerade in kleinen Unternehmen reißen fehlende Mitarbeitende eine große Lücke auf. Hier hilft eine langfristige Planung, mindestens ein Jahr im Voraus.
Auch wenn Sabbaticals in einem Unternehmen gelebt werden und viele Kolleg*innen das Angebot nutzen oder die Fluktuation recht hoch ist, kann sich ein Tool zur Urlaubsverwaltung oder sogar ein Stellenplan bei der Organisation als hilfreich erweisen. Speziell bei bestimmten Sabbatical-Modellen, damit lassen sich alle Prozesse automatisieren und keine wichtige Buchung geht mehr unter.
Sabbatical-Modelle
Es haben sich unterschiedliche Modelle für Sabbaticals etabliert. Da sind zum einen Arbeitszeitkonten zu nennen. Sie dienen als eine Art Sparbücher für Zeit. Arbeitnehmende können dort Mehrarbeit und Überstunden „einzahlen“ und im Sabbatical dann abfeiern. Die Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto müssen aber eigentlich nach einem Jahr ausgeglichen werden. Formal betrachtet ist daher ein Ansparen über mehrere Jahre nicht möglich. Voraussetzung hierfür ist eine Arbeitszeiterfassung bzw. ein Zeiterfassungssystem, in dem Segment sind browserbasierte Systeme oder auch Zeiterfassung-Terminals am beliebtesten.
Das Zeitwertguthaben-Modell basiert auf dem gleichen Prinzip wie das Arbeitszeitguthaben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sich neben Überstunden etwa auch Bonus-Zahlungen, Weihnachtsgeld und nicht genutzte Urlaubstage sammeln lassen. Im Sabbatical wird das Ersparte als Gehalt ausgezahlt und Arbeitnehmende bleiben sozialversichert.
Das einfachste Modell ist ein Sabbatical mit unbezahltem Urlaub. Dabei vereinbaren beide Seiten einen unbezahlten Urlaub für den gewünschten Zeitraum. Diese Variante ist zumindest aus juristischer Sicht jederzeit auch kurzfristig möglich. Sie bietet sich für kürzere Auszeiten an, denn in diesem Modell erhalten Arbeitnehmende in der Sabbatzeit kein Gehalt. Bis zu einem Monat bleiben die Arbeitnehmenden dabei sozialversichert.
Schließlich gibt es noch das Teilzeit-Modell: Arbeitnehmende arbeiten über einen bestimmten Zeitraum in Vollzeit, beziehen dafür aber nur ein Teilzeit-Gehalt. Das kann je nach Vereinbarung etwa 50 oder 75 Prozent des vollen Gehalts betragen. Im Sabbatical erhalten die Arbeitnehmenden das verringerte Gehalt dann weiterhin.
Egal auf welches Modell die Entscheidung fällt – ein Sabbatical sollte im Vorfeld gut geplant werden.